2300-1 Kooperation im Trialog
Qualitätsvereinbarungen im psychiatrischen Alltag
Im psychiatrischen Behandlungs- und Hilfesystem besteht trotz zahlreicher Verbesserungen seit Einführung der Enquete zur Lage der Psychiatrie (1976) weiterhin eine große Diskrepanz zwischen der Versorgung aller zu behandelnden Patienten und der individuellen Versorgung des einzelnen. Will man die Qualität der Versorgung weiter verbessern, ist hierbei auch die Beziehungsqualität zwischen Professionellen und Angehörigen sowie die des Erkrankten einzubeziehen. Eine psychische Erkrankung trifft nämlich nie nur den betroffenen Menschen alleine, sondern auch sein soziales Umfeld, d.h. seine Familie und den engen Freundeskreis. Die Behandlung erfolgt allerdings meist personenzentriert, die Angehörigen bleiben häufig außen vor und werden nicht eingebunden. Dabei ist das Wissen um die Eindrücke und Erkenntnisse des sozialen Umfelds bezgl. der Symptomatik der Erkrankung für die Erstellung der Anamnese, Behandlung und Nachsorge bei psychisch erkrankten Menschen für die professionellen Helfer unverzichtbar. Gute Hilfe bedarf des Dialogs auch mit den Angehörigen bei Respektierung des Patientenwillens. Doch in welchen Kliniken werden Angehörige einbezogen? Leider ist die Einbeziehung der Angehörigen noch längst nicht überall Teil der Behandlungsrealität. Aus diesem Grund hat der BApK ein Projekt ins Leben gerufen, das schriftliche Vereinbarungen mit einzelnen psychiatrischen Kliniken über die Einbindung der Angehörigen in der stationären Behandlung zum Ziel hat. Dabei basiert das Projekt auf sehr guten Vorarbeiten in einzelnen Landesverbänden.
Die Broschüre ist Teil des vom BMG geförderten Projektes "Das Verhältnis von Angehörigen und Professionellen - Vereinbarungen zwischen Kliniken und Angehörigen (Verbänden/Vereinen) zur Regelung der vertraglichen Qualitätssicherung in der Psychiatrie".