Die Rolle der Angehörigen
Vor allem, wenn eine Erkrankung dauerhaft bleibt und Krisen wiederkehrend auftreten, sind Angehörige mit vielen Unsicherheiten und Gefühlen konfrontiert, die ihr ganzes Leben beeinflussen: Sie sind weniger belastbar, gereizter, ziehen sich zurück und laufen selbst Gefahr, psychisch zu erkranken. Gerade weil sie aus Scham, Angst oder Loyalität zu der erkrankten Person schweigen statt sich anderen anzuvertrauen, bleibt ihre Lebensrealität häufig unentdeckt.
Für den BAPK sind Angehörige nicht nur Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen, sondern alle Personen, die in einer engen Beziehung zu einer psychisch erkrankten Person stehen. Dazu zählen Familienangehörige, aber auch enge Freunde, langjährige Nachbarinnen und andere Vertrauenspersonen. Alle diese Menschen übernehmen vielfältige Aufgaben, um die psychisch erkrankte Person zu unterstützen: Sie leisten Sorgearbeit, geben emotionalen Halt, helfen bei Behördengängen und Behandlungswegen, unterstützen bei der Alltagsbewältigung und in akuten Krisen. Sie sind keine therapeutischen oder pflegerischen Fachkräfte, jedoch tragen sie einen wichtigen Teil zur Stabilisierung der betroffenen Person bei. Ihre geleistete Unterstützung ist meist nicht nur unsichtbar, sondern auch zeitlich unbegrenzt, vielfältig und herausfordernd.
Der BApK möchte alle Menschen, die sich in diesem Sinne als Angehörige verstehen, mit seiner Arbeit unterstützen. Die Beratungsangebote SeeleFon und Peer4U bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Angehörigen auszutauschen, von den eigenen Problemen zu erzählen und sich über Hilfeangebote zu informieren. Die Landesverbände des BApK organisieren Selbsthilfegruppen und bieten Hilfe vor Ort. Besonders wichtig ist dem BApK die Vertretung der Interessen von Angehörigen in Politik und Gesellschaft. Er beteiligt sich aktiv in Gremien und Verbänden an der Diskussion gesundheitspolitischer Themen und will mit seinen Antistigmaprojekten der gesellschaftlichen Tendenz zur Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen entgegentreten.