Angehörige und Maßregelvollzug
Im Maßregelvollzug werden unter bestimmten Umständen psychisch kranke Straftäter*innen nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, suchtkranke Straftäter*innen nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt. Gerichte weisen diese Täter*innen in der Regel als nicht oder vermindert schuldfähig ein. Hier werden sie fachgerecht behandelt und sicher untergebracht.
Im Jahr 2019 wurde die Zahl der Personen in den 84 Kliniken für forensische Psychiatrie, Kliniken mit forensischen Abteilungen oder forensischen Ambulanzen auf auf 12.000 geschätzt, Anfang 2021 auf mehr als 13.000.
Hat jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung eine rechtswidrige Tat begangen und wurde in einem forensischen Krankenhaus untergebracht, geraten Familie, Freunde oder Bekannte in eine schwierige Lage.
Es können leicht Gefühle der Überforderung, Hilflosigkeit und Ratlosigkeit, die sich ebenso in Ängsten und Sorgen ausdrücken können, entstehen. Die Initiative Forensik des BApK möchte sie in dieser für sie neuen und schwieirgen Situation unterstützen.
Unser Angebot für Hilfe und Unterstützung
Über die E-Mail-Adresse forensik-angeh(at)psychiatrie.de berät die Psychologin Dr. Christiane Erbel Angehörige zum Thema Forensik.
Sie können sich auch an einen unserer Landesverbände wenden und sich über eine Selbsthilfegruppe für Angehörige von Forensik-Patient*innen in Ihrer Nähe informieren.
Unsere Materialien
- Forensik – Erste Hinweise für Angehörige [PDF]
- Wegweiser für Angehörige von Forensik-Patienten [PDF]
- Was tun, wenn ein psychisch Kranker straffällig wird? Hinweise für Angehörige [PDF]
- Handreichung: Wege aus der Forensik [PDF]
Kooperation zwischen forensischen Kliniken und Angehörigen
Ergebnisse der Online-Fachtagung am 25. Juni 2021